Fragen und Antworten zur Mütterrente
Was genau ist die Mütterrente?
Der Gedanke war recht simpel: die Erziehungsleistung der Eltern für Kinder die vor 1992 geboren wurden, soll in der Rentenberechnung aufgewertet werden. Die rechtliche und technische Umsetzung ist aber weitaus schwieriger als zum Beispiel die Einführung der Rente ohne Abschlag mit 63.
Zum besseren Verständnis der Thematik vorab: Zu unterscheiden ist zwischen Kindern, die vor 1992 und ab 1992 geboren wurden und zwischen Renten, die schon vor dem 01.07.2014 begannen oder erst ab dem 01.07.2014. Nach dem noch aktuellen Recht wird im Rentenverlauf für jedes Kind, das ab dem 01.01.1992 geboren wurde, eine Pflichtbeitragszeit von 3 Jahren angerechnet. Pro Jahr gibt es knapp einen Entgeltpunkt für die Rentenanwartschaft, das sind dann in der Summe rund 85,90 € bei Erziehung der Kinder in den alten Bundesländern oder rund 79,20 € bei Erziehung in den neuen Bundesländern. Außerdem werden diese 3 Jahre auch auf die Wartezeiten für einzelne Rentenarten angerechnet. Wurde das Kind aber vor dem 01.01.1992 geboren, wurde bisher nur ein Jahr „gutgeschrieben“, also auch nur ein Bonus von rund 28,50 € bzw. 26,40 € für die Rente.