Das vergangene Jahr stand ganz im Zeichen der Flexirente. Auch das neue Jahr wird von der gesetzlichen Neuregelung geprägt werden – gibt es doch noch so manche Auslegungsfrage und Gestaltungsmöglichkeit. In der täglichen Rentenberatung sind viele Änderungen und Anpassungen zu beachten.
1. Erwerbsminderungsrenten werden besser berechnet
Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente wird ein Zuschlag ermittelt. Technisch heißt dieser Zuschlag „Zurechnungszeit“. Für jeden Monat vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 62. Geburtstag wird diese Zurechnungszeit in die Rentenberechnung aufgenommen. Ab Januar 2018 gibt es drei Monate zusätzlich. Diese drei Monate zusätzlich gibt es aber nur bei einem Rentenbeginn ab dem 1.1.2018.
Lesen Sie hier mehr: http://www.ihr-rentenberater.de/erwerbsminderung-mehr-rente-ab-2018/
2. Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt
Bisher 18,7%, ab dem 1.1.2018 18,6%: Der Beitragssatz zur Rente sinkt um 0,1-Prozentpunkte. Günstiger wird es deshalb aber nicht zwingend. Wer im Jahr 2017 einen Entgeltpunkt erwerben wollte, musste dafür 6.938,26 Euro investieren. 2018 kostet ein Entgeltpunkt dennoch mehr, nämlich 7.044,38 Euro. Der Mindestbeitrag sinkt jedoch von 84,15 Euro auf 83,70 Euro. Der Höchstbeitrag dagegen steigt, da (wie jedes Jahr) die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird.
3. Höhere Hinzuverdienstgrenzen für Bestands-Teilrentner
Wer schon vor dem 1.7.2017 eine Teilrente erhalten hat, kann nun etwas mehr „hinzuverdienen“. Die Einkommensgrenzen oberhalb der alten monatlichen 450 €-Grenze sind an die Bezugsgröße gekoppelt. Diese ändert sich damit ab dem 1. Januar nach oben, so dass die Grenzen steigen. Wichtig: Lassen Sie prüfen, ob durch das neue Flexirentengesetz nicht günstigere Bedingungen herrschen.
Lesen Sie hier mehr: http://www.ihr-rentenberater.de/flexirente-tritt-am-1-juli-2017-in-kraft/
4. Mehr Rentenbeiträge können abgesetzt werden
Bis 2025 steigt die Höhe der abzugsfähigen Rentenbeiträge. In 2018 gezahlte Rentenbeiträge können zu 86 % von der Steuer abgesetzt werden, also etwas mehr als noch 2017. Vor allem der Steuerbonus wirkt sich oft sehr positiv auf die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung aus, was aber immer im Einzelfall zu prüfen ist.
Lesen Sie hier mehr: http://www.ihr-rentenberater.de/hoehere-rente-durch-rueckkauf-des-rentenabschlag/
5. Mehr Steuer auf die Rente
Bis 2040 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 100 %, in Abhängigkeit vom Rentenbeginn. Beginnt die Rente in diesem Jahr, so sind von ihr 76 % steuerpflichtig. Die steuerlichen Belastungen sollten bei einer Rentenplanung immer bedacht werden.
6. Bonus: #unnützeswissen
Vor 20 Jahren, nämlich mit Wirkung vom 1.1.1998, wurde das Eintrittsalter der Altersrente für langjährig Versicherte für die Jahrgänge ab 1948 von 63 auf 62 (!) herabgesetzt. Für die damals 50-Jährigen durchaus eine Überraschung, die kurzerhand mit der Reform von 2004 für die dann inzwischen 55-Jährigen und Jüngeren wieder gestrichen wurde.
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