Es gibt viele Wege, die gesetzliche Rente aufzubessern. Einer ist, den möglichen Rentenabschlag der bei einem vorzeitigen Rentenbeginn (meist ab 63) zum Tragen kommt, „zurück zu kaufen“. Diese Möglichkeit besteht ab dem 50. Lebensjahr. Nach meiner Meinung ist dies insbesondere dann zweckmäßig, wenn damit Einkommensteuer gespart werden kann.
Ausgleich des Rentenabschlag kann abgesetzt werden
Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung werden steuerlich gefördert. Je nach Grenzsteuersatz und Krankenversicherungsstatus kann sich eine Zahlung schon nach weniger als 14 Jahren Rentenbezug „rechnen“. Vor allem wenn größere Geldbeträge zufließen, zum Beispiel eine Abfindung oder ein Erbe, sollte über eine Aufstockung der gesetzlichen Rente in den „Gutverdiener-Jahren“ nachgedacht werden. Die so genannte „Nachsteuer-Rendite“ kann teils beachtliche Dimensionen annehmen – natürlich in Abhängigkeit auch des voraussichtlichen Grenzsteuersatzes im Alter.
Höhe des Ausgleichsbetrages
Wieviel dann letztlich in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden kann, hängt vor allem von der voraussichtlichen Höhe der (hochgerechneten) Rentenanwartschaft ab. Von dieser ist der Rentenabschlag zu berechnen, der in einen Geldbetrag (eine Art Barwert) umgerechnet wird. Es ergibt sich deshalb in jedem Einzelfall ein anderer Betrag, der maximal eingezahlt werden kann.
Beratung auf jeden Fall sinnvoll
Es geht um Ihr Geld, aber auch um Ihre Rente. Und es gilt im Einzelfall abzuwägen, welche Vor- und Nachteile eine solche Ausgleichszahlung haben kann. Das größte Argument gegen eine solche Zahlung ist die Tatsache, dass der gezahlte Betrag nicht mehr rückkaufbar, abtretbar oder gar vererbbar ist. Das Geld ist – salopp gesagt – erst einmal weg. Und im schlechtesten Fall hat niemand etwas von der höheren Rentenanwartschaft. Die Zahlung kann die Rente auch so erhöhen, dass eine Beihilfeberechtigung entfällt, dass eine Witwenrente niedriger ausfällt usw. Der Vorteil indes ist aber, dass die gesetzliche Rente nach meiner Meinung eine der sichersten Geldanlagen ist, die noch immer recht gut inflationsgeschützt ist. Eine fundierte Rentenberatung und eine darauf aufbauende Steuerberatung ist zwingend zu empfehlen.
Steuerspareffekt noch in diesem Jahr nutzen
Für eine steuerliche Erfassung als Altersvorsorgeaufwand noch in diesem Jahr sollte der Antrag auf Ausgleichszahlung (technisch korrekt: Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) am besten bald gestellt werden. Dann sollte es klappen, dass Sie den „Zulassungsbescheid“ noch rechtzeitig erhalten. Die Bearbeitungsdauern schwanken teils sehr.
Mein Angebot für Sie
- Beratung zur Zweckmäßigkeit einer freiwilligen Beitragszahlung
- Hochrechnung der dann zu erwartenden Renten für eine Steueranalyse
- Vertretung vor der Deutschen Rentenversicherung im Antragsverfahren
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Sehr gerne berate ich Sie.
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