Rentenberater Norbert Loos

Norbert Loos

Diplom-Verwaltungswirt (FH),
Rentenberater, registrierter Erlaubnisinhaber.

Jahrgang 1978
Ehemann und Vater

Schulischer und beruflicher Werdegang

Abitur am Goethe-Gymnasium in Auerbach/Vogtland.

1999 bis 2002:
Studium Sozialversicherungsrecht mit Schwerpunkt Rentenversicherung sowie übriges Sozial-, Verwaltungs-, Zivil- und Prozessrecht an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, Fachbereich Sozialverwaltung und Sozialversicherung; Abschluss 2002 mit der Laufbahnbefähigung für den gehobenen nicht-technischen Dienst in der Sozialversicherung.

Gleichzeitig Ernennung zum Verwaltungsinspektoranwärter (Beamter auf Widerruf), Dienstherrin Landesversicherungsanstalt (LVA) Sachsen.

2006: Verleihung des akademischen Grades „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“.

2002 bis 2008:
Kreisgeschäftsführer bei Sozialverband VdK Bayern, Kreisverband Dachau.

2005: Zulassung als Rentenberater.

2009: Hauptberufliche Tätigkeit als Rentenberater.

Weitere Tätigkeiten:

Dozent an Volkshochschulen zum Thema Rentenversicherung.

Frühere Tätigkeiten:

Ehrenamtlicher Berater für sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der Psychosozialen Krebsberatungsstelle München der Bayerischen Krebsgesellschaft e. V.

Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, Fachbereich Sozialverwaltung und -versicherung.

Ehrenamtliche Tätigkeit beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales – Prüfungsamt der Fachrichtungen Staatliche Sozialverwaltung und Rentenversicherung: Entwurf und Korrektur von Abschlussprüfungen (Laufbahnprüfung) im gehobenen nicht-technischen Dienst in der Sozialverwaltung/Sozialversicherung, Fachrichtung Rentenversicherung.

Mitgliedschaften:

Bundesverband der Rentenberater e.V.
Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Zum Berufsstand

Rentenberater sind Fachleute für das Sozialversicherungsrecht. Sie dürfen – je nach Umfang ihrer Zulassung bzw. Registrierung – ihre Mandanten beraten und gerichtlich wie außergerichtlich vertreten. Rentenberater Norbert Loos aus München hat eine Zulassung ohne Einschränkungen.

Rentenberater wurden bis 30.06.2008 gerichtlich zugelassen (sog. Alterlaubnisinhaber) bzw. ab dem 01.07.2008 zur Ausübung einer Rechtsdienstleistung auf Grund besonderer Sachkunde registriert. Die Zulassung bzw. Registrierung setzt voraus, dass die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie genügende theoretische und praktische Sachkunde besteht. In der Regel erfordert die Zulassung eine Sachkundeprüfung.

Rentenberater vertreten die Interessen ihrer Mandanten, sie bieten unabhängige Rentenberatung mit größter Sachkunde.

Rentenberater unterliegen ähnlichen Berufsstandszwängen wie Rechtsanwälte und sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden.

Rentenberater sind für Ihre Tätigkeit haftpflichtversichert. Die Registrierungsbehörde prüft regelmäßig, ob eine Haftpflichtversicherung besteht.

Rentenberater unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

Rentenberater unterliegen im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen: (Klick öffnet externe Webseite) Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), der dazu ergangenen Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDV), Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Rentenberater ist nicht gleich Rentenberater
Ein gerichtlich registrierter Rentenberater ist kein Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung oder ein Behördenmitarbeiter der Gemeinde oder der Stadt München. Berater der gesetzlichen Rentenversicherung sind für diesen Träger tätig, Berater der Gemeinden sind dort angestellt und verfügen in aller Regel über kein Fachstudium der gesetzlichen Renten- oder Sozialversicherung. Ein Rentenberater ist ausschließlich freiberuflich tätig und vertritt allein Ihre Interessen. Er ist auch kein Mitarbeiter einer Versicherung. Leider wird die geschützte Berufsbezeichnung oft zu Unrecht verwendet, so dass es zu Verwechslungen bzw. Irritationen kommen kann. Im Zweifel fragen Sie, ob Ihr Rentenberater ein freier Berufsträger mit Registrierung ist. Falls er vorgibt, ein Rentenberater zu sein ohne die hierfür nötige Erlaubnis zu besitzen, melden Sie ihn bitte entweder beim zuständigen Landgericht (in München dem Amtsgericht), der Rechtsanwaltskammer oder dem Bundesverband der Rentenberater.

Wenn Sie mehr wissen wollen:

Schreiben Sie mir sehr gerne eine E-Mail an info@ihr-rentenberater.de oder nutzen Sie das folgende Kontaktfeld.

Direkt eine E-Mail senden:

Bitte beachten Sie: Kein Abruf des Kontaktfeldes bis 06.01.2025.

Bitte rechnen Sie derzeit mit einem Terminvorlauf von 6 Wochen. Fristwahrende Rentenanträge können nach Absprache jederzeit vor dem Termin gestellt werden.

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