Was ändert sich 2017 bei der Rente? Die Flexirente kommt, aber erst ab Juli. Sofort jedoch erhöhen sich Kassenbeiträge, dafür gibt es bei Pflege leichter Rentenpunkte. Teilrentner können sich über etwas höhere Hinzuverdienstgrenzen freuen.
1. Punkte und Pflichtbeitragszeit bei Pflege schon ab 10 Stunden
Für die Pflege einer pflegebedürftigen Person gibt es Rentenpunkte. Ab dem neuen Jahr jedoch schon bereits ab 10 Stunden Pflege je Woche. Bisher waren dafür 14 Stunden nötig. Bei „Neufällen“ ab Januar ist außerdem der Pflegegrad 2 nötig. „Altfälle“ mit Pflegestufe 0 und 1 werden automatisch in den Pflegegrad 2 eingestuft. Neben dem Bonus für die spätere Rente wird auch eine Beitragszeit gutgeschrieben, die den Schutz wegen Erwerbsminderung aufrecht erhalten kann und auch auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet wird. Wichtig: Selbst wenn Sie schon eine vorgezogene Altersrente beziehen, kann der Pflichtbeitrag weiterhin gezahlt werden und erhöht so Ihre Rente zusätzlich.
2. Höhere Hinzuverdienstgrenzen
Die Einkommensgrenzen oberhalb der 450 €-Grenze sind an die Bezugsgröße gekoppelt. Diese ändert sich damit ab dem 1. Januar nach oben, so dass die Grenzen steigen. Das ist vor allem für Teilzeitbeschäftigte wichtig, die neben dem Gehalt zum Beispiel eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder eine Alters-Teilrente beziehen.
3. Andere Hinzuverdienstgrenzen – Die Flexirente kommt
Das Kernelement der Flexirente greift jedoch voraussichtlich erst ab dem 1. Juli 2017. Ab dann ändern sich grundlegend die Gestaltungsmöglichkeiten, neben der Rente Einkommen zu erzielen (bzw. gemindertes Einkommen durch eine Teilrentenzahlung aufzustocken).
Nachtrag: Siehe dazu auch Flexirente tritt am 1. Juli in Kraft
4. Höherer Pflegebeitrag
Für alle gilt: ab dem 1.1.2017 steigt der Pflegebeitragssatz um 0,25-Prozentpunkte. Auch für Rentenbezieher greift die Erhöhung sofort, also ab dem 1.1.2017.
5. Höherer Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
Damit müssen die meisten rechnen: Der Zusatzbeitrag wird sich bei vielen Krankenkassen ab dem 1.1.2017 erhöhen, die Änderungen greifen für die Rentenbezieher ab dem 1. März 2017 – was nicht für die Auslandsrenten gilt: Auf diese ist der höhere Zusatzbeitrag sofort zu zahlen.
Bonus: #unnützeswissen
Ab dem 1. Juni 2017 entfallen die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bzw. nach Altersteilzeit, da diese Rentenarten nur für bis zum 31.12.1951 Geborene zur Verfügung stehen. Da jedoch ein am 31.12.1951 Geborener spätestens ab dem 1. Juni 2017 eine Regelaltersrente beanspruchen kann, wird er keine andere Rentenart ab diesem Zeitpunkt mehr erhalten (dürfen).
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