Herzlich
Willkommen bei
LOOS Rentenberatung München!

Suchen Sie einen erfahrenen, von Behörden und Versicherungen unabhängigen und freien Rentenberater?

Suchen Sie zum Beispiel…

  • Rat bei Fragen rund um Ihre gesetzliche Altersrente, zum Übergang in den Ruhestand („Exit-Strategie“) oder der „Flexirente“?
  • Hilfe und ganzheitliche Vertretung beim Rentenantrag auf Ihre Rente?
  • Rat zum Wechsel in die GKV (gesetzliche Krankenversicherung)?
  • Beratung zur freiwilligen Rentenbeitragszahlung und der Ausgleichszahlung für Rentenabschläge (Rückkauf)?
  • Beratung zu Angeboten Ihres Arbeitegebers zu Vorruhestand oder Altersteilzeit (ATZ)?
  • Hilfe bei der Optimierung Ihrer Witwenrente oder Witwerrente (Anrechnung von Einkommen)?

Dann nehmen Sie hier sehr gerne mit mir Kontakt auf.


Bitte rechnen Sie derzeit mit einem Terminvorlauf von 6 bis 8 Wochen. Aktuell sind Termine wieder ab Mitte Januar 2025 möglich.
Fristwahrende Rentenanträge können nach Absprache jederzeit vor dem Termin gestellt werden.

Ich helfe Ihnen sehr gerne! Schildern Sie mir am besten gleich über das Kontaktfeld Ihre Frage oder Ihr Problem und ich kläre für Sie völlig unverbindlich, ob ich Ihnen helfen kann.

Wenn Sie mehr über meine Arbeit und mich wissen wollen, finden Sie auf meiner Homepage weitere Informationen:

Und warum ich?

Sie stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit. Meine Auffassung ist, dass Sie erst dann die für Sie richtige Entscheidung treffen können, wenn Sie alle Ihre Optionen kennen. Für Sie werde ich mir deshalb immer die Zeit nehmen, alle sinnvollen Gestaltungsmöglichkeiten vorzustellen. Auch nach dem Beratungstermin stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung – sei es bei weiteren Fragen, neuem Beratungsbedarf oder für die Begleitung und Unterstützung bei einem Antrag oder Rechtsmittelverfahren.

Mein Anspruch ist es, dass Sie sozusagen #sorgenLOOS den für Sie bestmöglichen Übergang in Ihren Ruhestand haben. Um möglichen Ärger mit der Deutschen Rentenversicherung, dem Versorgungsamt oder der Krankenkasse von Anfang an zu verhindern, werde ich Sie sehr gerne ganzheitlich beraten und vertreten und mit Ihnen gemeinsam eine Strategie erarbeiten.

Wichtig ist mir zudem Kostentransparenz. Ich werde Ihnen immer vor einer Auftragserteilung sagen, ob und welche Kosten durch meine Tätigkeit entstehen. „Überraschungsrechnungen“ zum Beispiel wegen einer telefonischen Nachfrage nach einem Beratungstermin, gibt es bei mir nicht.

Zum Berufsstand der Rentenberater

Rentenberater sind Fachleute für das Sozialversicherungsrecht. Sie dürfen – je nach Umfang ihrer Zulassung bzw. Registrierung – ihre Mandanten beraten und gerichtlich wie außergerichtlich vertreten. Rentenberater Norbert Loos aus München hat eine Zulassung ohne Einschränkungen.

Rentenberater wurden bis 30.06.2008 gerichtlich zugelassen (sog. Alterlaubnisinhaber) bzw. ab dem 01.07.2008 zur Ausübung einer Rechtsdienstleistung auf Grund besonderer Sachkunde registriert. Die Zulassung bzw. Registrierung setzt voraus, dass die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie genügende theoretische und praktische Sachkunde besteht. In der Regel erfordert die Zulassung eine Sachkundeprüfung.

Rentenberater vertreten die Interessen ihrer Mandanten, sie bieten unabhängige Rentenberatung mit größter Sachkunde.

Rentenberater unterliegen ähnlichen Berufsstandszwängen wie Rechtsanwälte und sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden.

Rentenberater sind für Ihre Tätigkeit haftpflichtversichert. Die Registrierungsbehörde prüft regelmäßig, ob eine Haftpflichtversicherung besteht.

Rentenberater unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

Rentenberater unterliegen im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen: (Link öffnet externe Webseite) Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), der dazu ergangenen Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDV), Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Rentenberater ist nicht gleich Rentenberater
Ein gerichtlich registrierter Rentenberater ist kein Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung oder ein Behördenmitarbeiter der Gemeinde oder der Stadt München. Berater der gesetzlichen Rentenversicherung sind für diesen Träger tätig, Berater der Gemeinden sind dort angestellt und verfügen in aller Regel über kein Fachstudium der gesetzlichen Renten- oder Sozialversicherung. Ein Rentenberater ist ausschließlich freiberuflich tätig und vertritt allein Ihre Interessen. Er ist auch kein Mitarbeiter einer Versicherung. Leider wird die geschützte Berufsbezeichnung oft zu Unrecht verwendet, so dass es zu Verwechslungen bzw. Irritationen kommen kann. Im Zweifel fragen Sie, ob Ihr Rentenberater ein freier Berufsträger mit Registrierung ist. Falls er vorgibt, ein Rentenberater zu sein ohne die hierfür nötige Erlaubnis zu besitzen, melden Sie ihn bitte entweder beim zuständigen Landgericht (in München dem Amtsgericht), der Rechtsanwaltskammer oder dem Bundesverband der Rentenberater.

Nehmen Sie Kontakt auf:

Schreiben Sie mir sehr gerne eine E-Mail an info@ihr-rentenberater.de oder nutzen Sie das folgende Kontaktfeld.

Direkt eine E-Mail senden:

Bitte rechnen Sie derzeit mit einem Terminvorlauf von 6 bis 8 Wochen, freie Termine wieder ab Januar 2025. Fristwahrende Rentenanträge können nach Absprache jederzeit vor dem Termin gestellt werden.

Über dieses Kontaktfeld können Sie eine Nachricht an mich senden, auch wenn Ihnen gerade kein E-Mail-Programm zur Verfügung steht.

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